AGB müssen zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen. Dieser Bereich ist bewusst als Platzhalter angelegt und muss vor Verwendung fachanwaltlich erstellt oder geprüft werden.
Nach rechtlicher Prüfung werden hier insbesondere Regelungen zu Geltungsbereich, Vertragsschluss, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Terminen, Abnahme, Reklamation, Haftung, Kündigung und Schlussbestimmungen eingefügt.